Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. Negative, Papierbilder, digitale Bilddateien, Videos, Rohmaterial). - Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern liegt beim Auftragnehmer.
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Bilder und Videos für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Printmedien, Schaufenster) zu verwenden.
- Sofern der Auftraggeber keine Nutzung durch den Auftragnehmer wünscht, kann er ein Buyout erwerben. Das Buyout beträgt 30 % des vereinbarten Auftragsvolumens. Mit Zahlung des Buyouts erhält der Auftraggeber exklusive Nutzungsrechte, und der Auftragnehmer verzichtet auf jegliche werbliche Nutzung.
III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) trägt der Auftraggeber.
- Die Zahlung erfolgt ohne Abzug am Hochzeitstag.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die erstellten Werke im Eigentum des Auftragnehmers.
- Zusatzstunden am Hochzeitstag werden mit 450 € pro Stunde berechnet. Jede Verlängerung ist vor Ort vom Auftraggeber oder einem bevollmächtigten Vertreter mündlich oder schriftlich zu bestätigen.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Musiktitel für den Videoschnitt, eine funktionstüchtige Festplatte zur Datenübergabe).
- Verzögert sich die Fertigstellung der vereinbarten Leistungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
- Haftung
- Für Schäden oder Verluste durch technische Defekte oder Ausfälle haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Datenverluste außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers wird keine Haftung übernommen.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden oder Verlust (z. B. durch Diebstahl) an der technischen Ausrüstung des Fotografen-/Videografenteams, sofern diese während der Veranstaltung durch Gäste oder Dritte verursacht werden und der Verursacher nicht eindeutig feststellbar ist oder die Zahlung verweigert.
- Leistungsstörung und Lieferfrist
- Die reguläre Lieferfrist beträgt 8–16 Wochen nach der Hochzeit.
- Auf Wunsch kann eine Lieferung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Hierfür wird ein Aufpreis von 600 € erhoben (Expresslieferung).
- Vorschaufotos können auf Wunsch innerhalb von 2–3 Wochen übergeben werden.
- Fertige Daten werden maximal 2 Monate nach Übergabe archiviert und danach gelöscht. Eine spätere Bereitstellung ist ausgeschlossen.
- Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern die Frist entsprechend.
VII. Ersatzfotograf und Erfüllungsgehilfen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder externe Dienstleister erbringen zu lassen.
- Sollte der Auftragnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) verhindert sein, bemüht er sich nach besten Kräften um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzdienstleisters. Für Preisabweichungen, qualitative Unterschiede oder die Verfügbarkeit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
VIII. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.wedding-white.de/datenschutz. Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrags, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
- Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung
- Rücktritt durch den Auftraggeber:
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 36 bis 12 Monaten vor dem vereinbarten Termin, sind 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 12 bis 6 Monaten vor dem vereinbarten Termin, sind 40 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 6 bis 3 Monat vor dem vereinbarten Termin, sind 75 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Monat vor dem vereinbarten Termin, sind 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- Terminverschiebung:
Eine vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebung gilt rechtlich wie eine Stornierung des ursprünglichen Termins mit anschließender Neubuchung. Für die Berechnung der Stornogebühren bleibt der ursprünglich vereinbarte Hochzeitstermin maßgeblich. Eine Verschiebung ändert daher nichts an bereits angefallenen oder fälligen Stornogebühren. - Rücktritt durch den Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder die Erstattung zusätzlicher Kosten, sind ausgeschlossen. - Künstlerische Freiheit und Änderungswünsche
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach eigenem künstlerischen Ermessen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass Bildauffassung, Motivauswahl und künstlerische Gestaltung (z. B. Bildschnitt, Farblook, Drohneneinsatz) dem Stil des Auftragnehmers entsprechen. Reklamationen hierüber sind ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber hat beim Brautpaarshooting Anspruch auf eine einmalige Anpassung der Farbgestaltung der ausgewählten Bilder. Weitere Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
- Bei den übrigen Leistungen (Reportage, Trailer, Spielfilm) sind Änderungswünsche im vereinbarten Rahmen enthalten (bis zu 2 Arbeitsstunden). Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden zusätzlich berechnet.
- Widerrufsrecht
- Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, sofern die Hochzeit nicht innerhalb dieses Zeitraums stattfindet.
- Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung begonnen hat.
XII. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.