AGB - Hochzeitsfotograf & Hochzeitsvideograf aus Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines

1.        Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.        „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die erstellten Lichtbilder für eigene Werbezwecke zu verwenden.
  3. Die vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  4. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
  6. Der Auftragnehmer erlangt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  7. Der Auftraggeber hat das Recht, auf die Nennung des Auftragnehmers als Urheber des Lichtbildes zu verzichten.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Der Auftraggeber hat die Kosten am Hochzeitstag ohne Abzug zu begleichen. Sollte aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht der volle Betrag am Hochzeitstag bezahlt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die restlichen Kosten spätestens innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er die ausstehenden Beträge nicht innerhalb dieser Frist begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer Mahnung nach Ablauf der Frist herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars werden die Lichtbilder weder bearbeitet noch an den Auftraggeber übermittelt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
  4. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat lediglich bei den Lichtbildern aus dem Brautpaarshooting Anspruch auf eine einmalige Änderung des Colour Grading. Lichtbilder aus dem Trailer, Spielfilm sowie bis zu 1.000 Lichtbildern von der Hochzeitsfeier sind von weiteren Änderungswünschen ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber zusätzliche Änderungen wünschen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  5. Der Auftragnehmer behält in jedem Fall den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Leistungsstörung

  1. Hat der Auftragnehmer im Rahmen des Brautpaarshootings mehr als 25 Lichtbilder erstellt, erhält der Auftraggeber eine Auswahl zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Lichtbilder eine Auswahl zu treffen und dem Auftragnehmer eine Rückmeldung zu geben. Entstehen weniger als 25 Lichtbilder, liegt dies in der Regel daran, dass der Auftraggeber nicht ausreichend Zeit für das Shooting eingeplant hat oder unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt die Erstellung einer größeren Anzahl von Fotos verhindert haben.
  2. Die übliche Lieferfrist beträgt 4 bis 6 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Kann der Auftragnehmer die Bereitstellung der Lichtbilder oder die Lieferung der finalen Leistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist abschließen, weil der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, entstehen dem Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche. Für Fristüberschreitungen, die nicht auf das Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Rücktritt und Stornierung

  1. Rücktritt durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  2. Rücktritt durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder die Erstattung zusätzlicher Kosten, sind ausgeschlossen.
  3. Ersatztermin: Sollte der Auftraggeber den Hochzeitstermin verschieben, kann ein neuer Termin im Einvernehmen beider Parteien festgelegt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet, sofern dieser innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegt. Eine erneute Buchung nach diesem Zeitraum wird als neuer Auftrag behandelt.

VIII. Erfüllungsgehilfen & Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder externe Dienstleister ausführen zu lassen. Die Auswahl dieser erfolgt nach eigenem Ermessen. Eine persönliche Anwesenheit des Auftragnehmers am Hochzeitstag ist nicht geschuldet.

Die Auswahl der fotografischen und videografischen Gestaltung obliegt dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen. Reklamationen bezüglich des individuellen Stils, der künstlerischen Freiheit oder der Bildauswahl sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Leistungen erbracht wurden.  

IX. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf muss schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:

 info@wedding-white.de

Sollte die Hochzeit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfinden und der Auftragnehmer bereits einen Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Die Höhe dieser Vergütung bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung.

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Lieferung von digitalen Inhalten (z. B. digitale Fotos oder Videos) begonnen hat und der Auftraggeber die Kenntnis erlangt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads erlischt.