Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.
Die nachfolgenden AGB gelten für
alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn
ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.
„Lichtbilder“ im Sinne
dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II.
Urheberrecht
1. Dem Auftragnehmer steht das
Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die
erstellten Lichtbilder für eigene Werbezwecke zu verwenden.
3. Die vom Auftragnehmer hergestellten
Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
4. Überträgt der Auftragnehmer
Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über
nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
6. Der Auftragnehmer erlangt nach
vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten.
7. Der Auftraggeber hat das Recht, auf
die Nennung des Auftragnehmers als Urheber des Lichtbildes zu verzichten.
III.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder
wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen.
2. Der Auftraggeber hat die Kosten am
Hochzeitstag ohne Abzug zu begleichen. Sollte aufgrund höherer Gewalt oder
anderer unvorhersehbarer Umstände nicht der volle Betrag am Hochzeitstag
bezahlt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die restlichen Kosten
spätestens innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in
Verzug, wenn er die ausstehenden Beträge nicht innerhalb dieser Frist
begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung
einer Mahnung nach Ablauf der Frist herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des
vereinbarten Honorars werden die Lichtbilder weder bearbeitet noch an den
Auftraggeber übermittelt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
4. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer
keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat lediglich bei den Lichtbildern
aus dem Brautpaarshooting Anspruch auf eine einmalige Änderung des Colour
Grading. Lichtbilder aus dem Trailer, Spielfilm sowie bis zu 1.000 Lichtbildern
von der Hochzeitsfeier sind von weiteren Änderungswünschen ausgeschlossen.
Sollte der Auftraggeber zusätzliche Änderungen wünschen, trägt er die dadurch
entstehenden Mehrkosten.
5. Der Auftragnehmer behält in jedem Fall
den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Auftragnehmer
– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf haftet für
Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3. Die Zusendung und Rücksendung von
Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die
erstellten Lichtbilder für eigene Werbezwecke zu verwenden. Befinden sich
Dritte auf den Lichtbildern und fordern Schadenersatz wegen der Nutzung der
Bilder zu Werbezwecken, haftet ausschließlich der Auftraggeber, nicht der
Auftragnehmer.
5.
Der
Auftraggeber haftet für Schäden oder den Verlust (z. B. durch Diebstahl) an der
technischen Ausrüstung des Fotografen-/Videografenteams, sofern diese während
der Veranstaltung durch Gäste oder Dritte verursacht werden und der Verursacher
nicht eindeutig feststellbar ist oder sich weigert, für den Schaden
aufzukommen.
V.
Leistungsstörung
1. Entstehen weniger als 25 Lichtbilder,
liegt dies in der Regel daran, dass der Auftraggeber nicht ausreichend Zeit für
das Shooting eingeplant hat oder unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt die
Erstellung einer größeren Anzahl von Fotos verhindert haben.
2. Die übliche Lieferfrist beträgt 8 bis 16
Wochen nach dem Hochzeitstermin. Kann der Auftragnehmer die Bereitstellung der
Lichtbilder oder die Lieferung der finalen Leistungen nicht innerhalb der
vereinbarten Frist abschließen, weil der Auftraggeber die erforderlichen
Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, entstehen dem Auftraggeber daraus
keine Schadenersatzansprüche. Für Fristüberschreitungen, die nicht auf das
Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche
personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene
Informationen vertraulich zu behandeln.
VII.
Rücktritt und Stornierung
1.
Rücktritt durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann bis zu 90 Tage vor dem vereinbarten
Hochzeitstermin ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem
Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars fällig.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 90 Tage vor dem Hochzeitstermin, ist eine
Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
2.
Rücktritt durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird der
Auftraggeber unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden
in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatz oder die Erstattung zusätzlicher Kosten, sind ausgeschlossen.
3.
Ersatztermin:
Sollte der Auftraggeber den Hochzeitstermin verschieben, kann ein neuer Termin
im Einvernehmen beider Parteien festgelegt werden. Bereits geleistete Zahlungen
werden auf den neuen Termin angerechnet, sofern dieser innerhalb von 12 Monaten
nach dem ursprünglichen Termin liegt. Eine erneute Buchung nach diesem Zeitraum
wird als neuer Auftrag behandelt.
VIII. Erfüllungsgehilfen & Leistungserbringung
Der
Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch
qualifizierte Mitarbeiter oder externe Dienstleister ausführen zu lassen. Die
Auswahl dieser erfolgt nach eigenem Ermessen. Eine persönliche Anwesenheit des
Auftragnehmers am Hochzeitstag ist nicht geschuldet.
Die Auswahl
der fotografischen und videografischen Gestaltung obliegt dem Auftragnehmer
oder seinen Erfüllungsgehilfen. Reklamationen bezüglich des individuellen
Stils, der künstlerischen Freiheit oder der Bildauswahl sind ausgeschlossen,
sofern die vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
IX. Widerrufsbelehrung /
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber ist berechtigt,
diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf muss
schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
Sollte die Hochzeit innerhalb der
14-tägigen Widerrufsfrist stattfinden und der Auftragnehmer bereits einen Teil
der vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben, ist der Auftraggeber
verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für die bereits
erbrachten Leistungen zu zahlen. Die Höhe dieser Vergütung bemisst sich nach
dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen im
Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung.
Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt, sobald
der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Lieferung
von digitalen Inhalten (z. B. digitale Fotos oder Videos) begonnen hat und der
Auftraggeber die Kenntnis erlangt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn des
Downloads erlischt.